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Nr. 130 / 2008
nämlich der von der
Strassenverkehrsordnung schreibt vor,
dass man nur große Hunde halten darf.
Weil nämlich die Erfahrung lehrt,
dass der Stahlrossbewehrte an sich nicht in der Lage ist,
kleinere Hunde nicht
zu gefährden.
Wenn man sich als Hundehalter nun nicht
dem Vorwurf ausgesetzt sehen will,
seine radelnden Mitmenschen zur Übertretung
dieses Paragrafen genötigt zu haben,
hat man eben besser einen großen Hund.
Da bremst das Fahrrad fast wie von selbst.
10. Mai 2008
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