www.leerraumwohnung.de
Nr. 100 / 2012
Im Zuge der
Heiligsprechung des Eigentums
werden sich Mieter in Zukunft
die einzelnen Einrichtungsgegenstände,
die sie in der Wohnung aufzustellen
beabsichtigen,
vor der Aufstellung genehmigen
lassen müssen.
Ggf., d.h. bei Ausbleiben
der Genehmigung,
ist die Wohnung als sog.
Leerraumwohnung
zu nutzen.
So schont man das Laminat!
10. April 2013
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